Pensionsgeschäft

Pensionsgeschäft
Pensionsgeschäft
 
[auch paȖ'zi̯oːn-], Geschäft, bei dem ein Besitzer von Vermögensgegenständen (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) zu einem im Voraus festgelegten Preis und Termin verkauft (»in Pension gibt«) mit der Absprache, dass er sie zu einem bestimmten oder einem vom Pensionsnehmer festzulegenden späteren Zeitpunkt zurückkaufen muss (echte Pensionsgeschäfte) oder zurückkaufen kann (unechte Pensionsgeschäfte). Gebräuchlich sind Pensionsgeschäfte v. a. mit festverzinslichen Wertpapieren, aber auch mit Wechseln (Wechselpensionsgeschäft) oder Devisen (Devisenpensionsgeschäft). Bis zum Rückkauf stehen dem Pensionsnehmer die Erträge aus dem Pensionsgeschäftsgegenstand zu, bei Wertpapierpensionsgeschäften z. B. die Zinsen. Pensionsgeschäfte schließen Geschäftsbanken untereinander ab, um sich vorübergehend Mittel zu beschaffen oder vorübergehend freie Mittel Ertrag bringend anzulegen.
 
Große Bedeutung hatten Pensionsgeschäfte als Offenmarktgeschäfte mit Rückkaufsvereinbarung im Rahmen der Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank1973-82 mit Wechseln, 1979-98 mit Devisen und festverzinslichen Wertpapieren). Während die Pensionsgeschäfte mit Devisen nur vereinzelt zur temporären Abschöpfung von Liquidität eingesetzt wurden, hatten sich die Wertpapierpensionsgeschäfte ab Mitte der 80er-Jahre zur Hauptquelle der Liquiditäts- beziehungsweise Zentralbankgeldbereitstellung entwickelt. Dazu nahm die Bundesbank von den Geschäftsbanken regelmäßig (vier- bis sechsmal pro Monat) lombardfähige Wertpapiere für kurze Fristen (in der Regel zwischen 12 und 15 Tage; zum Teil bis knapp über 60 Tage) in Pension. Die Pensionsgeber zahlten für diese Bereitstellung von Liquidität einen Zins (Wertpapierpensionssatz), der im Rahmen der Zinspolitik der Bundesbank als dritter Leitzins (neben Diskont- und Lombardsatz) galt.
 
Die Wertpapierpensionsgeschäfte wurden im Tenderverfahren (Mengen- beziehungsweise Zinstender) durchgeführt. Zur tageweisen Beeinflussung der Bankenliquidität setzte die Deutsche Bundesbank ab 1988 auch Wertpapierpensionsgeschäfte in Form des »Schnelltenders« (Laufzeit 3-10 Tage) ein. Dabei wurden, im Falle unvorhergesehener Liquiditätsknappheit, in einem verkürzten Ausschreibungsverfahren geldmarktaktive Banken angesprochen, die für eine Weiterleitung der empfangenen Mittel innerhalb weniger Stunden sorgen konnten.
 
Im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZP) haben die Hauptrefinanzierungsgeschäfte quasi nahtlos die Wertpapierpensionsgeschäfte der Bundesbank ersetzt, allerdings mit dem Unterschied, dass die diesen Geschäften zugrunde liegenden Wertpapiere nunmehr in einen Pfandpool eingestellt sind, der »en bloc« der Sicherung aller Arten von Zentralbankkrediten dient. Bei der Bundesbank waren die im Sicherheitenpool enthaltenen Finanztitel individuell den konkreten Wertpapierpensionsgeschäften zugeordnet worden.

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Pen|si|ons|ge|schäft, das (Bankw.): Aufnahme eines Darlehens gegen Verpfändung von Wechseln u. Effekten.

Universal-Lexikon. 2012.

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